Handyvertrag kündigen- aber fehlerfrei!

Wir kennen es alle
Handyvertrag kündigen. Es wird ein Prospekt aufgeschlagen oder beim Einkaufsbummel entdeckt man es in einem Geschaeft. Das neueste und zeitgemäße Handy, mit allen Moeglichkeiten, die gesucht werden für nur einen Euro! Dass es nicht bei 1 E. bleiben wird, braucht absolut keiner mehr zu sagen. Aber in der Zeit des immer fixer gedeihenden Technikmarktes möchte ein jeder gerne zeitgemäß und auf dem neuesten Stand sein, was die technische Ausrüstung angeht. Froh sein kann derjenige, der bis dahin keinen Mobilfunkvertragabgeschlossen hat oder seinen letzten Vertrag fristgerecht gekündigt hat, um sich ein ungebrauchtes Mobilfunkgeraet zu besorgen.

Der richtige Tarif

Da der Verdrängungskampf auf dem Telefonmarkt immer stärker anwächst, muss ein eingehender Preisvergleich gemacht werden, bevor ein neuer Mobilfunkvertrag unterzeichnet wird. Immer stärker fallende Preise fuer das Telefonieren und immer billigere Konditionen für Flatrates, sei es für das Telefonieren, SMS versenden oder das Browsen im Netz, machen es nicht simpler den besten Tarif zu finden. Deswegen sollte das eigene Handynutzungs verhalten analysiert werden, um den für sich passenden und billigsten Mobilfunktarif zu finden. Wird eher im Wohnort telefoniert, mit der Familie und besten Kollegen oder ist die Telefonnutzung eher von bundesweiten und weltweiten Telefongesprächen bestimmt. Das Roaming wird immer wieder gebraucht, oder beschränkt sich die Verwendung des Taschentelefon auf das schreiben und schicken von Short Messages. Internet und soziale Netzwerke können mit kostenfreien Vergleichen dabei unterstützend sein, den zweckmäßigen Telefontarif zu finden. Doch bevor es soweit ist, steht einem das Heikelst noch bevor.

Den Handyvertrag aufkündigen.

Im Normalfall wird ein fester Handy Vertrag für fuer bis zu 2 Jahre abgeschlossen.

Handyvertrag kündigen

Sollte in den naechsten zwei Wochen nach Abschluss ein passenderes Angebot gefunden werden oder es wurde die Erkenntnis erlangt, dass der unterschriebene Vertrag doch nicht die passende Entscheidung war, kann der neu unterzeichnete Handyvertrag ohne Nennung von Gründen aufgekuendigt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag die nächsten zwei Jahre gültig. Hierbei sollte für eine rechtzeitige Stornierung, die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden, die in der Regel spätestens drei Monate vor Ende des Vertrages erfolgen muss. Tiefgehenderes darüber sollte in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden. Dieses heisst auf keinen Fall, dass der Mobilfunkvertrag nicht schon Wochen vorher gekündigt werden darf. Er endet aber immer erst nach der erklärten Vertragslaufzeit. Sollte die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, verlängert sich der Handyvertrag, je nach Handyanbieter um ein halbes oder ein ganzes Jahr automatisch. Für die Kündigung genuegt ein unformelles Schreiben an die im Handyvertrag aufgefuehrte Adresse. Es können auch Formulare für Kündigungen im WWW heruntergeladen werden. Die Kündigung des Vertrages sollte ausnahmslos als Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, da es schon passiert sein soll, das die Kündigungen nicht zugestellt worden. Im Streitfall ist der Vertragsnehmer beweispflichtig, was ohne Quittung oder Bestätigung des Erhaltens der Kündigung nicht ohne Komplikationen möglich ist. Nun ist es endlich vorüber, der Vertrag ist eine Sache der Vergangenheit.
Doch einen Moment, noch nicht ganz. Telefonanbieter haben es sich zur Direktive gemacht, bei Kündigungen von Mobilfunkvertraegen, den Kunden vielmals zu kontaktieren, um ihn dazu zu überreden, den Handyvertrag doch zu behalten. Hin und wieder werden bessere Handys und guenstigere Vertraege dazu praesentiert. Sollte sich dagegen entschieden werden, steht dem neusten Mobilfunkvertrag nach 2 Jahren nichts mehr im Wege.

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